Vorgaben zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten
Allgemeine Hinweise
Sie befinden sich am Ende Ihres Studiums, deshalb sollten sich bereits klare Interessensfelder und Themenschwerpunkte herausgebildet haben, die Sie besonders motivieren. Ausgehend davon, sollten Sie sich auf unseren Internetseiten über die Forschungsfelder und Publikationen des Lehrstuhlteams informieren.
Anschließend besuchen Sie bitte eine der Infoveranstaltungen, die jeweils am Ende des Semesters (für das kommende Semester) und am Anfang des Semesters (für das aktuelle Semester) stattfinden. Danach können Sie sich innerhalb einer Woche (genaue Deadline wird in der Info-Veranstaltung bekannt gegeben) mittels eines Exposés bewerben.
Dieses Exposé ist das entscheidende (und einzige) Kriterium, anhand welchem über die Annahme einer Abschlussarbeit an unserem Lehrstuhl entschieden wird. Dieses darf maximal zwei Seiten umfassen (plus Anhang), in englischer Sprache verfasst sein, sowie folgende Eckpunkte beinhalten:
- Arbeitstitel
- Forschungsfeld
- Forschungsfrage
- Kurzer Umriss der Stand der Literatur
- Methodik
- Vorläufiges Inhaltsverzeichnis (im Anhang)
- Literaturverzeichnis der im Exposé verwendeten Literatur (im Anhang)
- Ihre Kontaktinformationen (vor allem Name, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse und Studiengang)
Nachdem Sie vom Lehrstuhl eine Zusage erhalten haben, melden Sie sich bitte in der kommunizierten StudOn Gruppe an und nehmen an den dort aufgelisteten Seminarterminen teil. Die Abschlussarbeiten werden kollektiv an einem vom Lehrstuhl festgelegten Stichtag im Prüfungsamt angemeldet (meistens ca. 1-1,5 Monate nach Bearbeitungsbeginn). Die Bearbeitungszeiten richten sich nach den in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge festgelegten Fristen. Sie müssen sich eigenständig auf MeinCampus für die Abschlussarbeit anmelden.
Für die Anfertigung Ihrer Arbeit empfehlen wir zur Literaturverwaltung das Tool Mendeley oder Citavi. Außerdem bietet die Universitätsbibliothek, insbesondere zum Thema Datenbankenrecherchen und Literaturauswahl, äußerst hilfreiche Schulungen an, die wir dringend empfehlen. Auch müssen bei jeglichen Erhebungen die Vorgaben des Datenschutzes berücksichtigt werden. Das E-Learning-Modul „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ behandelt weitere nützliche Detailinformationen und Hilfestellungen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Beratungsterminen bezüglich Recherche, Publizieren, Rechtsfragen, etc.
Bachelor-, Master- und Projektarbeiten müssen in englischer Sprache verfasst werden. Hintergrund ist, dass die relevante Literatur im Bereich Technologiemanagement fast ausschließlich in englischer Sprache publiziert wird und das Verfassen der Abschlussarbeit somit nicht nur erleichtert wird, sondern auch zielführender durchgeführt werden kann.
Bachelor-, Master- und Projektarbeiten dürfen nicht mehr als 10.000 Wörter (plus Anhang) umfassen. Grundsätzlich empfehlen wir einen Umfang von 5.000 bis 7.000 Wörtern für Bachelor- und 9.000 bis 10.000 Wörter für Master- und Projektarbeiten.
Für alle Arbeiten gilt, dass diese die Zitiervorgaben der APA erfüllen müssen. Zusätzlich ist wichtig, dass Sie beim Zitieren immer die jeweilige Seitenzahl mit angeben.
Bitte beachten Sie, dass der Abschlussarbeit ein kurzer Abstract (max. 1/3 Seite) vorangestellt werden muss.
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorgaben zur Gestaltung der Arbeit, jedoch sollten Sie die notwendigen Informationen (Art der Arbeit, Name, Adresse, und Matrikelnummer) mit angeben und eine unterschriebene Eidesstattliche Erklärung (siehe Plagiatsregelung) am Ende der Arbeit einfügen.
Wir empfehlen die Druckexemplare in einfacher Klebebindung abzugeben, da diese kostengünstiger und leichter ist. Falls Ihre Studienordnung keine anderen Regelungen vorsieht, sind Sie verpflichtet, ein gedrucktes, plus ein digitales Exemplar ihrer Arbeit bei uns am Lehrstuhl abzugeben.
Plagiatsregelung
Plagiate sind verwerflich. Dies gilt gleichermaßen im Falle von absichtlichem Fehlverhalten, Nachlässigkeit oder Unwissenheit sind.
Hierzu zählt insbesondere:
- Wörtliches Zitieren ohne Angabe von Quellen und Zitatzeichen
- Plagiieren von Ideen
- Plagiieren von Wörtern oder Wortabfolgen
- Bücher oder Artikel zitieren, die man nicht selbst gelesen hat, beispielsweise mit dem alleinigen Zweck das Literaturverzeichnis „aufzublasen“
Am Ende muss bei jeder schriftlichen Arbeit folgender Absatz eingefügt und unterzeichnet mit abgegeben werden:
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit ‚TITEL DER ARBEIT‘ selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst und keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keinem anderen Prüfungsamt vorgelegen.
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Datum Unterschrift