Anrechnung von Studienleistungen
Eine Anrechnung von anderen Studienleistungen (z.B. aus einem anderen Studium einer deutschen Universität oder Fachhochschule) ist ausschließlich über das Prüfungsamt möglich. Bitte richten Sie deshalb keine direkten Anfragen an den Lehrstuhl, da diese nicht bearbeitet werden können und zu unnötigen Verzögerungen führen.
Der Antrag ist zu Beginn des Studiums oder bei der Aufnahme des neuen Studiengangs und unbedingt vor der Anmeldung zu den Prüfungen zu stellen. Nach Ablauf von einem Jahr nach Aufnahme des Studiums ist keine Anrechnung mehr möglich.
Auf der Website des Prüfungsamts sind alle notwendigen Informationen und Dokumente zum Download bereitgestellt. Bitte reichen Sie alle nötigen Unterlagen, aus denen die Anrechenbarkeit eindeutig hervorgeht, entsprechend mit ein.
Informationen zu Anrechnungsmöglichkeiten von Studienleistungen, die im Rahmen des FAU-Studiums im Ausland erbracht werden (Learning Agreements), sind hier zusammengefasst.